Der BDS – Bund der Selbständigen / Deutscher Gewerbeverband Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. sieht zukünftige Landesregierung in der Pflicht
Sachsen-Anhalt leistet sich, trotz sehr geringer Selbständigen-Quote ein eigenes Landesvergabegesetz. Bei diesem gelten zudem noch sehr geringe Schwellenwerte von 50.000 Euro für Bauleistungen und 25.000 Euro für Dienstleistungen. Im Regelfall ist dieses Gesetz durch die öffentliche Hand nahezu immer anzuwenden. Das führt wiederum zu einer enormen Bürokratie für die Kommunen und Unternehmen.
Die enorme Bürokratiebelastung führt bei den sachsen-anhaltinischen Betrieben dazu, dass sie sich immer weniger um die öffentlichen Aufträge bewerben. Kleinen und mittleren Unternehmen, die den Großteil hier ausmachen, ist es aufgrund des zeitlichen Aufwands oftmals gar nicht möglich, an den Ausschreibungen teilzunehmen. Das wiederum führt zu z.T. erheblichen Verzögerungen und darüber hinaus zu einer Verteuerung der öffentlichen Aufträge. Nicht zu vernachlässigen sind in diesem Zusammenhang auch die regelmäßig auftretenden Nachträge zu den ursprünglichen Ausschreibungen, mit denen jede Bürgerin und jeder Bürger in der Folge dann nahezu täglich Berührung hat. So kommt es beispielsweise oftmals zu langanhaltenden Bauvorhaben, die weit über die ursprünglich geplante Bauzeit hinaus fortgeführt werden und sich dann mitunter über Monate oder sogar Jahre verlängern. Dies ist natürlich ein großes Ärgernis für die (von den Baustellen) betroffenen Menschen. Hinzu kommt die zusätzliche Belastung des Steuerzahlers – Geld, was an anderen Stellen dringend benötigt wird.
„Jetzt die Chancen der Koalitionsverhandlungen nutzen und die Weichen für ein unbürokratisches Sachsen-Anhalt stellen.“, fordert der Bund der Selbständigen / Deutscher Gewerbeverband Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. „Es wäre ein klares Zeichen an die Kommunen und an die Unternehmer*innen in unserem Bundesland. Die Wirtschaft hat zudem mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu tun.“, so der Landesvorsitzende Ralph Hollritt.
BDS. Bund der Selbständigen / Deutscher Gewerbeverband Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
Die CDU hat bereits in ihrem Regierungsprogramm die Forderung zur Abschaffung aufgenommen. Auch die FDP zeigt sich in diesem Punkt aufgeschlossen. Nun liegt der Ball noch bei der SPD, die trotz der bekannten Probleme derzeit für eine Beibehaltung oder Verschärfung steht. Nicht nachvollziehbar ist dies aus Sicht des BDS Sachsen-Anhalt. Gerade in Zeiten der Corona-Krise hat das SPD geführte Wirtschaftsministerium per zeitweiliger Verordnung die Grenzen des eigene Landesvergabegesetzes aufgehoben.
Was würde passieren, wenn das Landesvergabegesetzt in Sachsen-Anhalt abgeschafft würde?
Aufgrund des Lieferkettengesetztes des Bundes kommt es bereits jetzt zu Überschneidungen. Zudem würde automatisch das bereits bestehende Bundesvergabegesetz mit den EU konformen Schwellenwerten in Kraft treten. Hier sind die Schwellenwerte bei deutlich höheren 5,35 Mio. Euro für Bauleistungen und 214.000,00 Euro für Dienstleistungen. Dadurch fallen sehr viele Aufträge der öffentlichen Hand in Sachsen-Anhalt nicht mehr unter das Vergabegesetz. Das führt unweigerlich zu einer Beschleunigung von Vorhaben und zu einem erheblichen Bürokratieabbau.
Die Chancen, wieder aktiv an öffentlichen Aufträgen teilnehmen zu können, würde sich für die kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU) in Sachsen-Anhalt deutlich erhöhen. So würden indirekt die ansässige Wirtschaft und hiesige Arbeitsplätze unterstützt, erhalten und ausgebaut werden.
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