Neustarthilfe Plus kann beantragt werden

Verlängerung der Antragsfrist für die Neustarthilfe

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Seit Freitag, 16.07.2021 kann die Neustarthilfe Plus direkt unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden.

Die Neustarthilfe Plus ist die Erweiterung der Neustarthilfe vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die Neustarthilfe unterstützt neben den Solo-Selbständigen (mit und ohne Personengesellschaft) und Künstlern auch Mehr-Personengesellschaften und Genossenschaften.

Förderzeitraum für die Neustarthilfe Plus ist Juli bis September 2021. Die Neustarthilfe Plus beträgt einmalig 50 Prozent eines dreimonatigen Referenzumsatzes (Sonderregelungen gelten bei geringen Umsätzen). Als Neustarthilfe Plus ausgezahlt werden maximal 4.500 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und maximal 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021!

Neustarthilfe

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge für die Neustarthilfe wurde bis zum 31. Oktober 2021 ebenfalls verlängert. Seit Mitte Juni können Sie hier auch Direktanträge stellen!

Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige in allen Wirtschaftszweigen finanziell unterstützt, die im Zeitraum Januar bis Juni 2021 wegen Corona hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben. Überbrückungshilfe III kam daher für diese Selbständigen nicht in Frage. Weitere Infos direkt auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/neustarthilfe.html

Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatige Referenzumsatzes, d.h. die Hälfte des Jahresumsatzes 2019 (Sonderregelungen gelten). Die Neustarthilfe beträgt maximal bis 7.500 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und maximal 30.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

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