3000 € Inflationsbonus dürfen nicht zu unlauterem Wettbewerb führen

3000 € Inflationsbonus dürfen nicht zu unlauterem Wettbewerb führen
Quelle: pixabay

Gut gemeint ist leider zu wenig. Der Inflationsbonus weckt falsche Hoffnungen, greift unverhältnismäßig in die Tarifautonomie ein und verfälscht unfair den Wettbewerb um rare Fachkräfte.

Berlin – Die Bundesregierung hat sich im dritten Maßnahmenpaket für einen steuerfreien “Inflationsbonus” von 3000 € ausgesprochen. Diesen können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuer- und abgabenfrei auszahlen. Dies kann in der aktuellen Inflationsspirale ein probates Mittel sein, so scheint es. In der Praxis sieht das allerdings anders aus. 35 Millionen Arbeitnehmer rechnen mit dieser Sonderzahlung. Selbst die Bundesregierung geht allerdings davon aus, dass nur etwa 5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon in Genuss kommen werden. 30 Millionen werden somit leer ausgehen und zu Recht enttäuscht sein.

Der Landesvorsitzende des Bund der Selbständigen/Deutscher Gewerbeverband Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. sieht dadurch zunehmende große Probleme in den kleinen und mittelständigen Betrieben in den neuen Bundesländern.

Zuerst die schnelle Erhöhung des Mindestlohnes, dann die rasant steigenden Rohstoffpreise und zuletzt die nicht kalkulierbaren Energiekosten stellen unsere Betriebe vor sehr große Herausforderungen. Wir haben sehr großes Verständnis für die Situation unserer Arbeitnehmer*innen, aber unsere Unternehmen kämpfen gerade um ihr Überleben. Womit sollen die massiven Lohnsteigerungen und gewünschten Boni finanziert werden? Wie sollen die Betriebe den hohen Erwartungshaltungen der Bundesregierung gerecht werden? Wir sorgen uns nachhaltig um den Frieden in den Betrieben.

Ralph Hollritt, Landesvorsitzender BDS Sachsen-Anhalt

„Hier wird von der Regierung ein unlauterer Wettbewerb geschaffen. Nicht jeder Arbeitgeber kann es sich leisten, diesen Inflationsbonus an seine Arbeitnehmer auszuzahlen, erst recht nicht die kleinen und mittelständischen Betriebe. Damit ruft man eine Zweiklassengesellschaft bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern hervor. Es kann nicht die Lösung sein, Gehaltsschecks auf Kosten von uns Unternehmen zu versprechen, die sowieso schon durch Pandemie und die massive Energiekrise stark gebeutelt sind,“ so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.

Schon der Mindestlohn von 12 € war aus unserer Sicht ein unnötiger Eingriff in den Arbeitsmarkt. Jetzt ruft die Bundesregierung zu Lasten der Arbeitgeber zu einer zusätzlichen, wenn auch einmaligen Lohn- bzw. Gehaltszahlung von 3.000 € auf. Das zwar nicht gleich per Gesetz, dennoch erwarten jetzt alle Arbeitnehmer von ihren Chefs diese Zahlung zusätzlich zu einer deutlichen Gehaltserhöhung. Wer da nicht mitgehen kann, läuft Gefahr, dass die Mitarbeiter mit Bonusschecks abgeworben werden. Ich bin mal gespannt, wie die öffentliche Hand mit den Forderungen ihrer Arbeitnehmer umgehen wird.

Andreas Keck, Generalsekretär des Bund der Selbständigen Deutschland, kritisiert den erneuten Eingriff in die Tarifautonomie

„Es wird eine prämienbefeuerte Abwerbebewegung geben, in der die bereits in Schieflage befindlichen Unternehmen zusehen müssen, wie ihre Belegschaft steuerbegünstigt abgeworben wird. Das ist kein Rückenwind für kämpfende Unternehmer! Die steuerbegünstigte Abwerbeprämie hätte man zudem leicht verhindern können, indem man diesen steuerfreien Bonus nur an Bestandsmitarbeiter auszahlt. Dann wäre der Einsatz des Bonus als schnelle steuerfreie Wechselprämie ausgeschlossen“, äußert sich der Hauptgeschäftsführer des Bund der Selbständigen Bayern, Michael Forster.

Doppelt ungerecht empfindet der BDS Deutschland darüber hinaus, dass Selbständige wieder einmal leer ausgehen, weil sie sich ja selbst keinen steuerfreien “Bonus” ausschütten können. “Hier wäre ein einmaliger Steuerfreibetrag eine angemessene Lösung”, meint Keck abschließend.

Landesvorstand - Öffentlichkeitsarbeit -

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Der Landesvorstand des BDS Sachsen-Anhalt besteht aus dem amtierenden und stellv. Vorsitzenden. Hier veröffentlichte Beiträge werden gemeinschaftlich erarbeitet. Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter info@bds-sa.de oder direkt bei WhatsApp!

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