Die Pflegereform zum 1.7.2023

Das nächste Bürokratiemonster der Bundesregierung folgt

Berlin – Der Bundestag hat die Reform der Pflegepflichtversicherung verabschiedet, welche die Bundesregierung eingebracht hat. Zum 1. Juli 2023 soll eine Stabilisierung der Finanzen erreicht werden. Die Stabilisierung erfolgt wieder zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger. Der allgemeine Beitragssatz soll erneut angehoben werden, zudem erfolgt die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses vom 7. April 2022, bei der auch eine Staffelung des Beitrages nach Kinderanzahl vorgesehen ist.

Mit dieser Reform schafft man erneut ein weiteres Bürokratiemonster für die Arbeitgeber. Es ist in kürzester Zeit bereits das Dritte, welches erheblichen Mehraufwand für unsere Mitgliedsbetriebe bedeutet

Ralph Hollritt, Landesvorsitzender BDS Sachsen-Anhalt

Diese sollen die Daten über die Kindeszahl ihrer Angestellten erfassen und dokumentieren. Das ist nicht nachvollziehbar, insbesondere, wenn man die datenschutzrechtliche Betrachtung hinzunimmt! Die ArbeitnehmerInnen müssen dem Arbeitgeber zudem zu allen Kindern einen Nachweis einreichen.

Der BDS schlägt vor, die Daten durch digitale Verfahren der Pflegekassen zu melden und über die Kindergeldkasse zu erheben. Diesen liegen die Daten bereits größtenteils vor. Anstatt die Entbürokratisierung und Digitalisierung ernsthaft nach vorne zu bringen, schafft man weitere bürokratische Verordnungen, die Geld, Zeit der Unternehmen binden und die Nerven der MitarbeiterInnen kosten.

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„Wir, der Bund der Selbständigen, die Interessenvertretung
für die kleinen und mittelständigen Unternehmen,
fordern daher nachdrücklich, die Umsetzung zu überdenken!
An dem Verfahren waren vier Bundesministerien beteiligt, aber die Wirtschaftsverbände,
die Praktiker, wurden wieder außen vorgelassen.“, so Ralph Hollritt, Bund der Selbständigen / Deutscher Gewerbeverband Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.

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