Seit kurzem ist die 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. In der Pressemitteilung 318/2021 der Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom16.06.2021 wird der Bürger über die Änderungen ab Mitte Juni informiert. Darin heißt es u.a.: „Um die weitreichenden Lockerungen nicht zu gefährden, seien in einigen Bereichen nach wie vor eine Maskenpflicht und eine Testpflicht notwendig“.
Der Bund der Selbständigen / Deutscher Gewerbeverband Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. begrüßt grundsätzlich ein umsichtiges Vorgehen in Bezug auf die Maßnahmen. Jedoch kann aufgrund der derzeitigen Lage das Beibehalten der Masken- und Testpflicht nicht nachvollzogen werden.
Entsprechend den aktuellen Zahlen aus den Medien ist der Inzidenzwert in der Landeshauptstadt Magdeburg auf 3,3 gesunken und im Landkreis Jerichower Land beträgt er – als erste Region in Mitteldeutschland – ganz und gar Null! Das heißt, es gibt dort keine (!) positiv getesteten Menschen mehr – bei rund 90.000 Einwohnern in diesem Landkreis. Auch in Dessau-Roßlau wurde am 18.6. eine offizielle Inzidenzzahl von Null gemeldet (ca. 80.000 Einwohner); in Mansfeld-Südharz sind es nur 2,9 und in Anhalt-Bitterfeld lediglich 1,8!
In diesem Zusammenhang an der Masken- bzw. Testpflicht in beispielsweise Geschäften und Gastronomie festzuhalten ist nicht rational, zumal die Außentemperaturen im hochsommerlichen Bereich liegen. Das Beibehalten ist auch für viele Bürgerinnen und Bürger nicht mehr vermittelbar. Viele unserer Mitgliedsbetriebe beklagen anhaltend deutliche Rückgänge an Kunden und dementsprechende Umsatzeinbrüche. Bei Befragungen stellten wir fest, dass dies meist begründet wird, mit der kaum noch vorhandenen Bereitschaft der Kunden (oder Gäste) in Innenräumen zum Maske tragen oder gar zu Tests verpflichtet zu sein. Stattdessen verzichten viele lieber weiterhin auf ihren Einkauf im stationären Handel oder auf Restaurantbesuche bis es „wieder normal ist“. Noch im Wahlkampf hatte unser Ministerpräsident Dr. Haseloff die sogenannte ‚Bundes-Notbremse‘ als unnötig kritisiert und nun hält das Land an der Strategie der zögerlichen Schritte fest?
„Mit dieser Politik ist den schwer angeschlagenen Unternehmen nicht geholfen – nach nahezu eineinhalb Jahren Stillstand und extremer Einschränkungen in der unternehmerischen Freiheit ist es jetzt dringend notwendig, wieder mit kräftigen Schritten voranzuschreiten! Man kann die Bürgerinnen und Bürger und damit auch die wichtigen kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen-Anhalt in eine eventuell bevorstehende weitere Welle nur mitnehmen, wenn man Einschränkungen die notwendig sind auch genauso schnell lockert bzw. aufhebt, wenn es die Situation rechtfertigt.“
Ralph Hollritt, Landesvorsitzender des BDS Sachsen-Anhalt
Der BDS, als die Vertretung der kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen-Anhalt, fordert die Landesregierung auf umgehend auf die aktuelle Situation zu reagieren und den Stand vor der „Corona-Lage“ wieder herzustellen!
Pressemeldung vom 20.06.2021
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