PM: Corona-Pandemie: Soforthilfefonds für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

BDS-SA.de Blogcover Bund der Selbststaendigen zum Thema corona-hilfeEinen Soforthilfefonds für kleine und mittlere Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind, fordert der Bund der Selbständigen / Deutscher Gewerbeverband Sachsen-Anhalt e.V. (BDS) von der Landesregierung in Sachsen-Anhalt.

Soforthilfe für KMU – nicht nur Kredite und Bürgschaften

In Bayern wird ein solcher Soforthilfefonds von der Landesregierung bereits aufgelegt, um kleine und mittlere Unternehmen bei der Bewältigung der finanziellen Schwierigkeiten zu unterstützen. Der BDS fordert analog zum Programm in Bayern eine, nach der Mitarbeiterzahl, gestaffelte Auszahlung. So sollen Unternehmen bis fünf Mitarbeiter 5.000 Euro, bis zehn Mitarbeiter 7.500 Euro, bis 50 Mitarbeiter 15.000 Euro und bis 250 Mitarbeiter 30.000 Euro erhalten.

Ralph Hollritt, Landesvorsitzender des Bundes der Selbständigen/Deutscher Gewerbeverband Sachsen-Anhalt e.V., sagt:

„Die Freiberufler, Selbständigen sowie die kleinen und mittleren Unternehmen brauchen umgehend finanzielle Unterstützung. In dieser besonderen Situation reichen Kredite und Bürgschaften alleine nicht aus, es muss eine finanzielle Unterstützung des Staates her. Jeden Euro, den wir heute investieren und der dabei hilft die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt zu erhalten, ist gut angelegt.“

Die Beantragung müsse unbürokratisch und schnell möglich sein und die Auszahlung muss kurzfristig erfolgen, so Hollritt weiter.

„Wenn wir nach dem Ende der Coronakrise eine wieder funktionierende Wirtschaft haben möchten, die jungen Menschen eine Zukunft und Ausbildung ermöglicht, Arbeitsplätze erhält und neue schafft, dann muss die Landesregierung jetzt entschlossen handeln, auch wenn die finanzielle Lage des Haushaltes in Sachsen-Anhalt eine andere als in Bayern ist.“

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PM18.03.2020BDS_fordert_Soforthilfe_fuer_KMU

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Wilfried Stammwitz steht Ihnen als Pressekontakt jederzeit gern zur Verfügung. Beim BDS ist er stellvertredender Landesvorsitzender.

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