BDS bewertet die Große Koalition für die Selbständigen

CDU, CSU und SPD haben sich nach intensiven Verhandlungen auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag verständigt. Der Koalitionsvertrag muss nun noch von den SPD-Mitgliedern angenommen werden. Unser Dachverband Bund der Selbständigen Deutschland e.V. hat sich angeschaut, was die Große Koalition für die Selbständigen bedeutet.

Altersvorsorgepflicht für Selbständige

Die Große Koalition wird eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige einführen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:

„Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die  nicht  bereits  anderweitig  obligatorisch  (z. B.  in  berufsständischen  Versorgungswerken)  abgesichert  sind.  Grundsätzlich  sollen  Selbstständige  zwischen  der  gesetzlichen  Rentenversicherung  und  –  als  Opt-out-Lösung  –  anderen  geeigneten  insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können. Wobei diese insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen  müssen.“

Vollkommen unklar ist zurzeit wie die genaue Ausgestaltung aussieht, welche Vorsorgearten als „geeignet“ klassifiziert werden, welche Übergangsfristen es geben wird und ob eine Altersgrenze eingeführt wird. Dies alles wird im Gesetzgebungsprozess entschieden, in dem sich der Bund der Selbständigen Deutschland e.V. mit seinen Argument konstruktiv einbringen wird.

Senkung der Mindestkrankenversicherungsbeiträge

Es besteht für Selbständige die Möglichkeit sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Diese Option ist durch einen sehr hohen Mindestversicherungsbeitrag unattraktiv. Dies liegt an der Bemessungsgrundlage für die Mindestkrankenversicherungsbeiträge, die heute bei 2283,75 Euro liegt. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:

„Um kleine Selbständige zu entlasten, werden wir die Bemessungsgrundlage für die Mindestkrankenversicherungsbeiträge von heute 2283,75 Euro auf 1150 Euro nahe zu halbieren.“

Dies ist eine klare Zusage, deren zeitnahe Umsetzung der Bund der Selbständigen Deutschland e.V. einfordern wird.

Verbesserungen bei Statusfeststellungsverfahren

Das Statusfeststellungsverfahren wird angewendet um zu erkennen, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber im Einzelfall selbständig oder als abhängig beschäftigt ausübt. Die aktuelle Art und Weise wie das Statusfeststellungsverfahren durchgeführt wird  führt in der Praxis für viele Selbständige zu großen Problem. Häufig wird ihnen der Status als Selbständige abgesprochen. Gegen diese Praxis protestiert der Bund der Selbständigen Deutschland e.V. seit längerer Zeit. Das Thema Statusfeststellungsverfahren soll nun bearbeitet werden. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:

„Das Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige wollen wir vereinfachen und zwischen den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung  widerspruchsfrei ausgestalten.“

Auch hier ist die Ausgestaltung aktuell noch nicht klar, allerdings haben der Bund der Selbständigen Deutschland e.V. und andere Wirtschaftsverbände bereits Vorschläge erarbeitet, wie ein transparentes und vereinfachtes Statusfeststellungsverfahren aussehen könnte. Dieses Thema wird der Bund der Selbständigen Deutschland e.V. mit der Großen Koalition intensiv diskutieren.

Bürokratieabbau

Im Koalitionsvertrag finden sich verschiedene Ansätze zum Abbau von Bürokratie für Unternehmen. Dabei soll es eine Erleichterung für Existenzgründer geben. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:

„Wir fördern die Gründungskultur in Deutschland, indem wir etwa  im ersten Jahr der Gründung die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß reduzieren.“

„Im Rahmen eines Bürokratieabbaugesetzes III werden wir insbesondere die Statistikpflichten  verringern.  Wir  schaffen  Strukturen,  die  Neugründer  und  Nachfolger  in der  Start-  und  Übergangsphase  unterstützen.  Europäische  Vorgaben  werden  wir  nicht mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen versehen. Auf europäischer Ebene setzen wir uns für die Einführung des Prinzips „One in, one out“ ein.“

Damit dies keine bloße Ankündigung bleibt wird der Bund der Selbständigen Deutschland e.V. mit konkreten Ideen für den Abbau von Bürokratie an die Große Koalition herantreten.

Fördermittel

Der Bund der Selbständigen Deutschland e.V. kritisiert seit längerem die Tatsache, dass die Beantragung und der Abruf von Fördermitteln sehr kompliziert und aufwändig sind. Die Große Koalition hat diese Kritik aufgenommen und möchte hier Verbesserungen erzielen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:

„Wir  wollen,  dass  Unternehmen  etwa  mit  Hilfe  eines  „One-Stop-Shop“  und  mehr  Transparenz  in  der  Förderlandschaft  schnell  und  unbürokratisch  gegründet  werden  können.“

Alles zum Thema Fördermittel aus einer Hand bleibt weiterhin das Ziel des Bund der Selbständigen Deutschland e.V., bei der Umsetzung werden wir die Große Koalition konstruktiv unterstützen.

E-Government

Um den Abbau von Bürokratie voranzutreiben und Verwaltungstätigkeiten für Selbständige zu erleichtern, setzt sich der Bund der Selbständigen Deutschland e.V. für die Stärkung der digitalen Verwaltung, des sogenannten E-Governments, ein. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:

„Wir  werden  in  einem  digitalen  Portal  für  Bürgerinnen  und  Bürger  sowie  für  Unternehmen einen einfachen, sicheren und auch mobilen Zugang zu allen Verwaltungsdienstleistungen ermöglichen.“

„Wir  errichten  eine  E-Government-Agentur,  die  gemeinsam  schneller  als  bisher  für alle  föderalen  Ebenen  Standards  sowie  Pilotlösungen  entwickelt.“

„Wir  führen  eine  vollständig  elektronische  Vorgangsbearbeitung  in  der  öffentlichen  Verwaltung (E-Akte) zügig ein.“

Mit Blick auf das Potenzial zur Entlastung von Selbständigen wird der Bund der Selbständigen Deutschland e.V. die Verstärkung des E-Governments aktiv begleiten.

Fazit: Koalitionsvertrag greift einige Themen für Selbständige auf

Aus Sicht des Bunds der Selbständigen greift der Koaltionsvertrag einige wichtige Themen für Selbständige auf. Als aktive Interessenvertretung wird sich der BDS in die Meinungsbildung und die Gesetzgebungsprozesse konstruktiv einbringen und die Argumente der Selbständigen vortragen.

Unterstützen Sie uns mit Ihrer Mitgliedschaft im BDS.

 

Team Landesverband
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Wilfried Stammwitz steht Ihnen als Pressekontakt jederzeit gern zur Verfügung. Beim BDS ist er stellvertredender Landesvorsitzender.

3 Kommentare:

  1. Was wird aus Selbststaendigen die heute Rentner sind und die Haelfte der Rente für die private Krankenversicherung hinlegen?

    • Team BDS Sachsen-Anhalt

      Wir können hier in manchen Fällen helfen.

      Das Problem ist uns auch bekannt. Es ist aber nicht im Kommentar zu beantworten. Sie können uns hierzu gern kontaktieren unter bds-sa.de/kontakt oder bds-sa.de/whatsapp

      Beste Grüße

  2. Hilfe würde ich abnehmen.
    Herzlichen Dank.

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