Corona: So beantragen Sie Soforthilfen der Bundesregierung

Liebe Mitglieder, die Corona-Pandemie trifft gerade uns Selbständige und kleine Betriebe mit voller Wucht. Ihr BDS Sachsen-Anhalt e.V. arbeitet aktiv an Unterstützungsmaßnahmen!

BDS fordert schnelle und unbürokratische Hilfe

Wir fordern dazu auf die kleinen und mittleren Betriebe schnell zu unterstützen. Wir weisen die Politik im Land und im Bund über unseren Dachverband BDS Deutschland bereits darauf hin keines der Unternehmen in dieser Krise zu verlieren. Weiterhin halten wir ständigen Kontakt in die Politik, damit wir in Erinnerung bleiben.

Falls Sie Fragen haben, steht Ihnen das Team des BDS Landesverbandes unter info@bds-sa.de oder 03 45 / 2 00 02 08 für Fragen zur Verfügung.

Auch über unsere Homepage www.bds-sa.de halten wir Sie aktuell.

Soforthilfen von Bund und Land für Bekämpfung von Folgen aus der Corona-Pandemie

Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Informationen für unsere Mitglieder in unseren Verbandsnachrichten zusammengefasst. Hier die wichtigsten Punkte:

1. Soforthilfen der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat am Montag, 23.03.2020 Soforthilfen für kleine Unternehmen angekündigt. Dem Gesetz muss noch vom Bundestag sowie den Bundesrat zugestimmt werden. Dies soll im Laufe der Woche geschehen.

2. Grundsicherung für Selbständige

Außerdem hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales angekündigt den Zugang zur Grundsicherung für Selbständige zu erleichtern:

3. Kurzarbeitergeld

Falls Sie in Ihrem Betrieb Kurzarbeit anordnen müssen, hilft Ihnen das Kurzarbeitergeld die daraus folgenden Entgeltausfälle in Teilen auszugleichen.

4. KfW-Kredite

Die KfW hat ihre Förderbedingungen für Kredite an von Corona betroffene Unternehmen deutlich verbessert. Das Angebot richtet sich an Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind und einen Kredit benötigen.

5. Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus

Das Bundesministerium für Finanzen hat ein Rundschreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder gesendet. In dem Schreiben macht das Finanzministerium klar, welche Möglichkeiten, vom Coronavirus betroffene, Unternehmen im Hinblick auf Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie bei der Anpassung von Vorauszahlungen für Steuern haben.

6. Kommunale Steuern

Viele Gemeinden haben bereits angekündigt, dass sie Stundungen für ausstehende Steuerzahlungen anbieten werden.

Volltext der BDS-Verbandsnachrichten für Sie

Da wir alle betroffen sind von dieser Krise, teilen wir diese Meldung auch mit Ihnen:

Corona: So beantragen Sie Soforthilfen der Bundesregierung

Antragsstellung Der Antrag sollte bis zum 31.05.2020 eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in der Reihenfolge des Antragseingangs. Die Antragstellung ist entweder durch Übersendung dieses Antrages per E-Mail (ausfüllbare PDF-Datei) an kultur(at)lvwa.sachsen-anhalt.de (klicken Sie, wir haben Ihnen eine Formulierung vorbereitet) oder auf dem Postweg möglich.

Team Landesverband
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Wilfried Stammwitz steht Ihnen als Pressekontakt jederzeit gern zur Verfügung. Beim BDS ist er stellvertredender Landesvorsitzender.

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