Schon seit Jahren fordert der Bund der Selbständigen, dass kleine und mittelständige Unternehmen vor Mißbrauch bei Abmahnungen geschützt werden.
Wir begrüßen die Verabschiedung des neuen Gesetzes durch den Bundestag, welches gerade Selbständigen, Freiberufler und kleine- und mittelständische Unternehmen vor Missbrauch beim Abmahnen schützt.
Der unlauteren Praxis von manchen Abmahnanwälten sollte ein Riegel vorgeschoben werden. Bisher war es ein lukratives Geschäft Fehler in Internetauftritten zu finden und eine Unterlassungserklärung zu fordern. Für Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet konnte eine Kostenerstattung eingefordert werden.
Das Gesetz untersagt das nun, ebenso bei Datenverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern.
Gesetz gegen Abmahnmissbrauch soll klein- und mittelständische Unternehmen schützen – BDS – Bund der Selbständigen Deutschland e.V.
Zudem ist die Wahl des Gerichtes für die Abmahnenden nicht länger gegeben. Damit können sich die Betroffenen in der Zukunft leichter juristisch wehren. Ihnen steht dann auch ein Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten für die erforderliche Rechtsverteidigung zu.
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