„Bisher müssen Unternehmer für nahezu jeden Mitarbeiter zwei Mal im Monat den Lohn berechnen. Eine einzige Berechnung zum Monatsende sollte eigentlich reichen“, stellt Ralph Hollritt, Landesvorsitzender des branchenübergreifenden Unternehmerverbandes Sachsen-Anhalts fest.
Hintergrund ist die Vorfälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen. Um die Beiträge ein paar Tage eher zu erhalten, wurden Arbeitgeber vor zehn Jahren dazu verpflichtet, bis zum fünftletzten Bankarbeitstag des Monats die Sozialversicherungsbeiträge zu schätzen und diese zwei Tage später zu überweisen. Da der Arbeitgeber oft noch nicht weiß, wieviel der Mitarbeiter in den restlichen Tagen des Monats arbeiten wird, muss die Beitragszahlung anschließend nochmals korrigiert werden. Jede Abrechnung muss daher aktuell doppelt in die Hand genommen werden.
Landesvorsitzender Hollritt schlägt daher eine einfache Lösung vor: „Die Frist für die Meldung und Überweisung von Sozialversicherungsbeiträgen sollte auf den dritten Arbeitstag des Folgemonats gelegt werden.“ Damit wäre sichergestellt, dass doppelte Arbeit vermieden wird.
Der BDS/DGV – Bund der Selbständigen / Deutscher Gewerbeverband Landesverband Sachsen-Anhalts begrüßt auch ausdrücklich die Bereitschaft der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung, dieses Thema wieder in den politischen Prozess einzubringen. „Es ist wichtig, dass über Bürokratieabbau nicht nur geredet wird, sondern unnütze Vorschriften auch tatsächlich abgeschafft werden“, so Hollritt.
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