Schonfrist für Datenschutz-Abmahnungen kann nur Notlösung sein

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Viele Unternehmer sind nach wie vor verunsichert. Droht eine Abmahnwelle? Der Bund der Selbständigen äußert sich.

BDS Sachsen-Anhalt e.V. begrüßt Vorschlag von CDU/CSU

Die CDU/CSU Bundestagfraktion hat einen Vorstoß unternommen um Unternehmen vor Abmahnungen im Zusammenhang  mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung zu schützen. Angedacht ist eine Schonfrist von zwölf Monaten bevor kostenpflichtige Abmahnungen zulässig sind. Das entsprechende Gesetz soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Der Bund der Selbständigen Sachsen-Anhalt e.V. sieht die angedachte Schonfrist positiv, allerdings auch die Notwendigkeit einer langfristigen Lösung des Problems.

„Eine Schonfrist für Abmahnungen bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann nur eine Notlösung sein.“

sagt Ralph Hollritt, der Landesvorsitzender des Bund der Selbständigen/Deutscher Gewerbeverein Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. ist.

„Wir brauchen eine langfristige Lösung des Problems. Das bedeutet eine Reform des Wettbewerbsrechtes. Die angedachte Idee von Abmahnungen ist, dass sich Unternehmen außergerichtlich einigen wenn einer der Wettbewerber gegen Regelungen verstoßen hat. Das halten wir für den richtigen Weg. Leider hat sich in der Praxis dieses dahin entwickelt, dass findige Geschäftemacher die Abmahnungen nutzen um Geld zu verdienen. Das sollte nie die Idee der Abmahnungen sein und muss konsequent unterbunden werden“

Idee zur Lösung der Abmahnungen im Wettbewerbsrecht

Die einfachste Lösung dieses Problem zu lösen wäre, so Hollritt.

„Die erste Abmahnung muss immer kostenfrei sein. Dadurch bekommt die Abmahnung wieder den Charakter eines kollegialen Hinweises zwischen Unternehmen mit der Bitte um außergerichtliche Einigung und es kreist nicht mehr als Damoklesschwert über den Betrieben“, sagt der BDS-Vorsitzende.

Landesvorstand - Öffentlichkeitsarbeit -

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