Urheberrecht und Uploadfilter: “Der Tod für kleine Digital-Unternehmen” – Stimmen zur Annahme von Artikel 13

Das Europa-Parlament hat sich am 26. März 2019 mit deutlicher Mehrheit für die Annahme der EU-Urheberrechtsreform entschieden. Damit auch für die umstrittenen Artikel 11 und 13. Kritiker befürchten, dass damit Zensur ins europäische Netz Einzug halten könnte.

Gefahren der Urheberrechtsreform für die regionale Wirtschaft

Der BDS Sachsen-Anhalt befürchtet außerdem: Das könnte der Tod vieler kleiner Digital-Unternehmen in unserer Region sein. Christian Allner berät und betreut KMUs beim Online-Marketing und kann als externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Er ist für den BDS Sachsen-Anhalt Vorsitzender des Ausschusses BDS-Online:

“Das Urheberrecht soll Schöpfer geistiger Inhalte schützen. Damit reicht es auch in Bereiche von Wettbewerbsrecht bis zum Datenschutz hinein. Doch gerade die Artikel 11 und 13 der EU-Reform können für das Gegenteil sorgen. Man kann das Rad nicht immer neu erfinden – Unternehmen müssen auf den Erkenntnissen anderer aufbauen. Aber genau hier wird das bestraft. Besonders für kleine kleine Digital-Unternehmen kann das der Tod sein.”

Der Bund der Selbständigen in Sachsen-Anhalt fordert, dass die Bundesregierung nun Wort hält und wie mündlich zugesagt keine Uploadfilter in Deutschland einführt. Es liegt in den berechtigten Interessen des Bundes keine inländischen Kleinunternehmen und Startups einfach zu opfern.

Deutsche Startups als Bauernopfer der Urheberrechtsreform?

Die deutsche Start-up-Szene hat ein mulmiges Gefühl bei der EU-Urheberrechtsreform. Denn die Uploadfilter müssen zwangsweise kommen, wenn die EU-Verordnung national umgesetzt wird.

Ausnahmen zu diesen Filterpflichten gibt es jetzt zwar, jedoch sind diese nach langen Verhandlungen abgschwächter ursprünglich angedacht. Außerdem dürfen Gründer nur in den ersten drei Jahren von den Ausnahmen Gebrauch machen.

Altmaier opfert Start-ups im Urheberrecht

hw. BERLIN, 25. März. Unmittelbar vor der Abstimmung über die Reform des Urheberrechts an diesem Dienstag im EU-Parlament sind Details ans Licht gekommen, welche die Haltung der Bundesregierung in ein neues Licht rücken. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat die Belange der Gründer im Gesetzgebungsverfahren der EU-Urheberrechtsrichtlinie demnach abrupt fallengelassen – und zwar kaum einen Tag, nachdem er die Start-ups noch seines Rückhalts versichert hatte.

Berichte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung legen nahe, dass Minister Altmaier (SPD) die deutsche Startup-Szene als Bauernopfer missbraucht hat, um den Bau der Gaspipeline Nordstream-2 voranzutreiben.
In Gesprächen mit Frankreich sei der Handel geschlossen worden: Stärkere Kontrolle im Netz, wie es Frankreich will, dafür bekommen die Deutschen ihre Pipeline für russisches Gas. Der BDS will sich zu diesen medialen Vorwürfen nicht äußern, aber mahnt Bedenken an.

Der Bund der Selbständigen ist die Stimme der kleinen und jungen Unternehmen in der Region: Die Politik darf ihre Wirtschaft nicht opfern.

Team Landesverband
Letzte Artikel von Team Landesverband (Alle anzeigen)

Team Landesverband

Wilfried Stammwitz steht Ihnen als Pressekontakt jederzeit gern zur Verfügung. Beim BDS ist er stellvertredender Landesvorsitzender.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert