Schutzschild für Unternehmen

Maßnahmen des Bundes aufgrund der Kriegsfolgen

KfW: Schutzschild für Unternehmen

Der Bund hat ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Programmen ins Leben gerufen, um Unternehmen aufgrund stark gestiegener Energiepreise, gestörter Lieferketten und Auswirkungen der Sanktionen gegen Russland zu unterstützen, wenn diese von dem Ukraine-Krieg betroffen sind.

Programme

KfW-Sonderprogramm UBR

KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten:

– Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Mio. Euro
– individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.

Förderberechtigung:

Kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung.

Fördergegenstand:

Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt den Hausbanken eine
80%ige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis max. 500 Mio. EUR Jahresumsatz) und eine 70%ige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen.
Hierdurch wird die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht.

Zugangsvoraussetzungen:

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren.

Konditionen:

Kredite mit folgenden Eigenschaften:
– max. 6 Jahre Laufzeit
– bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
– 6 Jahre Zinsbindung

Befristung:

Programmende: 31.12.2022

Großbürgschaftsprogramme

Förderberechtigung:

Unternehmen ab 20 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen.

Verbürgung:

Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80%, in besonders betroffenen Einzelfällen bis zu 90%.

Zugangsvoraussetzungen:

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren.

Befristung:

Programmende: 31.12.2022

Erweiterte Programme der Bürgschaftsbanken

Förderberechtigung:

Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf bis zu 2,5 Mio. Euro.

Verbürgung:

Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt max. 80%.

Zugangsvoraussetzungen:

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren.

Befristung:

Programmende: 31.12.2022

Quelle: KfW – weitere Informationen

Landesvorstand - Öffentlichkeitsarbeit -

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