Maßnahmen des Bundes aufgrund der Kriegsfolgen

Der Bund hat ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Programmen ins Leben gerufen, um Unternehmen aufgrund stark gestiegener Energiepreise, gestörter Lieferketten und Auswirkungen der Sanktionen gegen Russland zu unterstützen, wenn diese von dem Ukraine-Krieg betroffen sind.
Programme
KfW-Sonderprogramm UBR
• KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten:
– Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Mio. Euro
– individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.
• Förderberechtigung:
Kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung.
• Fördergegenstand:
Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt den Hausbanken eine
80%ige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis max. 500 Mio. EUR Jahresumsatz) und eine 70%ige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen.
Hierdurch wird die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht.
• Zugangsvoraussetzungen:
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren.
• Konditionen:
Kredite mit folgenden Eigenschaften:
– max. 6 Jahre Laufzeit
– bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
– 6 Jahre Zinsbindung
• Befristung:
Programmende: 31.12.2022
Großbürgschaftsprogramme
• Förderberechtigung:
Unternehmen ab 20 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen.
• Verbürgung:
Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80%, in besonders betroffenen Einzelfällen bis zu 90%.
• Zugangsvoraussetzungen:
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren.
• Befristung:
Programmende: 31.12.2022
Erweiterte Programme der Bürgschaftsbanken
• Förderberechtigung:
Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf bis zu 2,5 Mio. Euro.
• Verbürgung:
Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt max. 80%.
• Zugangsvoraussetzungen:
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren.
• Befristung:
Programmende: 31.12.2022
Quelle: KfW – weitere Informationen
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