Wichtige Änderungen 2025 für Selbständige und Unternehmer

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Das Jahr 2025 bringt für Selbständige, Freiberufler und Unternehmer eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen und Neuregelungen mit sich. Von Anpassungen bei Mindestlöhnen und Steuerregelungen bis hin zu Neuerungen in der Digitalisierung – wir geben einen kompakten Überblick zu den wichtigsten Themen, die Sie jetzt kennen sollten.

1. Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Zum 1. Januar 2025 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde gestiegen. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitsverträge zu prüfen und sicherzustellen, dass der neue Mindestlohn eingehalten wird. Besonders wichtig: Auch das Lohngefüge zwischen ungelernten Hilfskräften und Facharbeitern sollte neu bewertet werden, um Ungleichgewichte zu vermeiden.

2. Höhere Verdienstgrenze für Minijobs

Die Anpassung des Mindestlohns zieht auch eine Änderung der Minijob-Grenze nach sich. Ab sofort liegt diese bei 556 Euro pro Monat, sodass Minijobber weiterhin denselben Stundenumfang arbeiten können, ohne Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
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3. Mindestausbildungsvergütung erhöht

Auch Auszubildende profitieren: Für Azubis, die 2025 ihre Ausbildung beginnen, gelten neue Mindestbeträge. Im ersten Lehrjahr müssen sie mit mindestens 682 Euro monatlich vergütet werden. Diese Steigerungen sollen die Attraktivität der Ausbildung erhöhen.

4. Pflicht zur E-Rechnung

Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Die Formate ZUGFeRD und X-Rechnung erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Einfache PDFs genügen nicht mehr. Ab 2027 wird diese Pflicht auf das Erstellen von E-Rechnungen im B2B-Bereich ausgeweitet.
-> weitere Infos oder gerne Ihre BDS Geschäftsstelle

5. Digitaler Arbeitsvertrag

Arbeitsverträge können seit 2025 einfacher geschlossen werden. Eine elektronische Übermittlung (z. B. per unterschriebenem PDF) ist ausreichend. Ausnahmen gelten weiterhin für Branchen, die von Schwarzarbeit betroffen sind, oder für befristete Arbeitsverträge.

6. Support-Ende für Windows 10 und Microsoft Office

Microsoft stellt den kostenlosen Support für Windows 10 und die Office-Versionen 2016 und 2019 zum 14. Oktober 2025 ein. Unternehmen sollten rechtzeitig auf neuere Versionen umsteigen, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden.

7. CO₂-Steuer steigt

Zum Jahreswechsel ist die CO₂-Steuer von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne erhöht worden. Dies verteuert fossile Brennstoffe wie Benzin, Öl und Gas. Besonders energieintensive Betriebe müssen mit höheren Kosten rechnen.

8. Kleinunternehmerregelung reformiert

Die Umsatzgrenzen für die Umsatzsteuerbefreiung wurden angepasst: Der Umsatz des Vorjahres darf jetzt bis zu 25.000 Euro betragen (zuvor 22.000 Euro), im laufenden Jahr liegt die Grenze bei 100.000 Euro (zuvor 50.000 Euro). Dies bringt Erleichterungen, jedoch auch strengere Anforderungen.

9. Kürzere Aufbewahrungsfristen

Dank des Bürokratieentlastungsgesetzes IV wurden die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand für Unternehmen.

10. Steuerliche Entlastung für Hobbybrauer

Hobbybrauer dürfen ab 2025 bis zu 500 Liter Bier pro Jahr steuerfrei herstellen. Dies ist eine deutliche Erleichterung im Vergleich zu den bisherigen 200 Litern.

11. Neue Regelungen für Kassensysteme

Seit 2025 müssen elektronische Kassensysteme ans Finanzamt gemeldet werden. Für Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, endet die Meldefrist am 31. Juli 2025.

12. Kostenloser Sofortüberweisungsservice

Ab Herbst 2025 dürfen Banken keine Gebühren mehr für Echtzeit-Überweisungen in Euro erheben. Diese Regelung soll den Zahlungsverkehr für Verbraucher und Unternehmen vereinfachen.

Steueränderungen im Detail

Ein umfassender Überblick zu den Steueränderungen 2025, einschließlich Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, findet sich auf der Website von Haufe:

Steueränderungen 2025



Fazit: 2025 bringt zahlreiche Neuerungen, die Selbständige und Unternehmer betreffen. Besonders Änderungen wie die Digitalisierung von Prozessen, Steueränderungen und Gesetzesanpassungen erfordern besondere Aufmerksamkeit. Bleiben Sie informiert, um gesetzeskonform zu handeln und von den neuen Regelungen zu profitieren. Besonders die Digitalisierung von Prozessen und Änderungen im Steuerrecht erfordern Aufmerksamkeit und Anpassungen. Informieren Sie sich rechtzeitig, um von den Änderungen zu profitieren und gesetzeskonform zu bleiben.

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Landesvorstand - Öffentlichkeitsarbeit -

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