Bundeswirtschaftsministerium ändert Förderrichtlinie
Auch im Jahr 2016 können Existenzgründer und bestehende Unternehmen wieder Fördermittel für Beratungsleistungen erhalten. Wichtig istweiterhin: Erst nach einer erfolgreichen Antragsstellung kann die Beratung beginnen. Andernfalls erhalten die Unternehmen keine Zuschüsse. Der Bund der Selbständigen hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Wer wird gefördert?
Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium hat drei Zielgruppen definiert: Erstens junge, neu gegründete Unternehmen (Jungunter-nehmen), zweitens bereits länger am Markt bestehende KMU (Bestandsunternehmen) und drittens Unternehmen in Schwierigkeiten.
Jungunternehmen: Wer bekommt Fördergeld? Welche Beratungen werden gefördert?
Als Jungunternehmen gelten Firmen innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung. Sie sollen bei der nachhaltigen Führung eines Unter-nehmens und der Sicherung des Betriebes unterstützt werden. Das Spektrum der Fördermöglichkeiten ist sehr groß. Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraus-setzungen führen.
Bestandsunternehmen: Wer bekommt Fördergeld? Welche Beratungen werden gefördert?
Am Markt bestehende Unternehmen können ab dem dritten Jahr nach Gründung (Bestandsunternehmen). Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (allgemeine Beratungen).
Unternehmen in Schwierigkeiten: Wer bekommt Fördergeld? Welche Beratungen werden gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, sollen mit Beratungsmaßnahmen unterstützt werden. Gefördert werden Beratungen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmenssicherungsberatung).
Wer entscheidet über die Förderanträge?
Mit der Durchführung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde beauftragt. Weitere Informationen: http://www.bafa.de
Gerne können Sie sich auch direkt an die Fördergesellschaft des BDS in Bonn wenden: http://www.foerder-bds.de/
Selbstverständlich unterstützen wir unsere Mitglieder rund um das Thema. Fragen? Einfach E-Mail an uns.
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