Online-Händlern droht Abmahnung wegen neuer EU-Richtlinie

Hinweis auf EU-Schlichtungsplattform ist seit 9. Januar 2016 Pflicht

Die Betreiber von Online-Shops müssen seit dem 9. Januar eine neue EU-Richtlinie beachten. Das Gesetz soll die Verbraucherinteressen bei Geschäften in der EU stärken. Ab sofort müssen alle Online-Händler auf die Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (OS) hinweisen.

Dafür muss ein Link zur OS Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ führen sowie die eigene E-Mail-Adresse angegeben werden. Die Plattform  ist ab dem 15. Februar 2016 betriebsbereit, allerdings ist die Verlinkung bereits jetzt verpflichtend. Ist die Verlinkung nicht vorhanden, kann das Unternehmen kostenpflichtig abgemahnt werden.

Wir empfehlen im Impressum auf die OS-Plattform hinzuweisen, da die Richtlinie einen „leicht zugänglichen“ Hinweis fordert. Der Hinweispflicht unterliegen alle Online-Händler, die ihre Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen. Online-Händler die ausschließlich im B2B-Geschäft sind, müssen den Hinweis nicht auf ihrer Webseite bereitstellen.

Landesvorstand - Öffentlichkeitsarbeit -

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