Erstes Gericht billigt Diesel-Fahrverbot – BDS nimmt Hersteller in die Pflicht

Dieselmotoren gelten inzwischen als verschmutztes Symbol der Industrie.

Dieselmotoren gelten inzwischen als verschmutztes Symbol der Industrie.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat ein rasches Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge in Stuttgart gefordert. In dem am letzten Freitag verkündeten Urteil gab das Gericht der entsprechenden Klage der Deutschen Umwelthilfe Recht. Demnach soll für Stuttgart bereits zum 1. Januar 2018 ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge verhängt werden.

Diesel zukünftig raus aus den Innenstädten?

Bereits im Mai dieses Jahres forderte der BDS/DGV Sachsen-Anhalt e.V. einen umsichtigen Umgang mit Unternehmen. Jetzt reagierte das erste Gericht. Der BDS-Landesvorsitzende Ralph Hollritt:

„Auch wenn Stuttgart auf den ersten Blick für uns in Sachsen-Anhalt sehr weit weg scheint, so dürfen wir nicht vergessen, dass auch viele unserer Mitgliedsbetriebe abhängig sind von Aufträgen aus dieser Region. Auch wenn in Stuttgart darüber diskutiert wird, einheimischer Wirtschaft Sonderregelungen zu gewähren, wäre das wiederrum für uns keine befriedigende Lösung.“

„Wir fordern seit Jahren eine verlässliche Politik. Als Unternehmer brauchen wir Planungssicherheit – und diese nicht, wie beim Diesel-Fahrzeug für gerade mal 2 Jahre!“

Die Interessenvertretung der Selbständigen und Gewerbetreibenden ist verärgert

Große Erwartungen hat der BDS an den Diesel-Gipfel am 2. August 2017 auf Bundesebene. Es liegt jetzt in erster Linie an der Automobilindustrie hier schnellstens Lösungen zu erarbeiten. Es ist wichtig, dass „Made in Germany“ eine nachhaltige und vertrauenswürdige Marke bleibt. Die Politik ist aufgefordert nicht mit halbgaren Lösungen um die Ecke zu kommen, die von den Gerichten kassiert werden.

Die Politik muss jetzt der Industrie klare Vorgaben geben. Eine signifikante Senkung der Emissionen muss jetzt schnell her, um die Fahrverbote zu verhindern. Das wird mit Software allein nicht getan. Es kann nicht sein, dass die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs) das richten müssen, was andere durch Unterlassen der Wirtschaft angetan haben.

Auch ist noch nicht klar, welche Fahrzeuge überhaupt von dem Fahrverbot ab 1.1.2018 betroffen sind. Für Unternehmen sei das eine untragbare Situation. Landesvorsizender Hollritt:

„Der Diesel-Gipfel ist ein erster Schritt. Der BDS/DGV Sachsen-Anhalt fordert, dass die Politik der Industrie endlich klare Vorgaben macht. Unsere Mitgliedsbetriebe, die über 60 % der Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt sichern, benötigen gerade in diesen Zeiten Planungssicherheit und Handlungsfreiheit.“

Der Unternehmensstandort Deutschland ist abhängig von seinem guten Ruf. Die aktuellen Negativ-Entwicklungen im öffentlich wirksamsten und wichtigsten Sektor – der Autoindustrie – darf in seiner Schädlichkeit nicht auch auf andere Zweige der deutschen Wirtschaft abstrahlen.

Landesvorstand - Öffentlichkeitsarbeit -

Landesvorstand - Öffentlichkeitsarbeit -

Der Landesvorstand des BDS Sachsen-Anhalt besteht aus dem amtierenden und stellv. Vorsitzenden. Hier veröffentlichte Beiträge werden gemeinschaftlich erarbeitet. Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter info@bds-sa.de oder direkt bei WhatsApp!

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